Wenn Sie eine Arbeitsbühne im Einsatz haben, greifen strenge gesetzliche Regeln: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 verlangt eine wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person. Wir führen diese UVV-Prüfung für Ihre Arbeitsbühne konsequent nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft durch. Dabei prüfen wir alle sicherheitsrelevanten Bauteile Ihrer Hubarbeitsbühne, dokumentieren das Ergebnis lückenlos und stellen Ihnen einen Nachweis vor, der bei einem Audit sofort greift. Als markenunabhängiger Anbieter mit über 20 Jahren Erfahrung kennen wir die unterschiedlichen Bauarten von Scherenbühne und Teleskopbühne. Auch der Hubsteiger gehört zu den Geräten, die wir regelmäßig nach Vorschrift prüfen.
Unsere Servicetechniker kommen zu Ihnen und nehmen das Gerät in Augenschein. Eine Prüfung umfasst Funktionskontrolle, Hydraulik, Steuerung, Lastmomentanzeige und Notablass. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die Prüfplakette. Fällt etwas auf, besprechen wir die weiteren Schritte.
Für wen die UVV-Prüfung Pflicht ist und wann sie ansteht
Die Prüfpflicht trifft jeden Betreiber einer Arbeitsbühne, unabhängig davon, ob das Gerät gemietet oder gekauft wurde, und wir prüfen für Bauunternehmen, Industriebetriebe sowie Vermieter, die wir bei der Einhaltung der Fristen unterstützen. Wer eine Hubarbeitsbühne im regulären Gebrauch hat, muss die Prüfung im Abstand von maximal zwölf Monaten durchführen lassen, wobei bei intensiver Nutzung oder besonders rauen Bedingungen ein kürzeres Intervall sinnvoll sein kann.
Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Prüfplan. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert bei einem Unfall den Versicherungsschutz. Das ist ein klarer Fall.
Was die DGUV-Prüfung an der Arbeitsbühne abdeckt
Die UVV-Prüfung Ihrer Hubarbeitsbühne deckt die Hydraulik, die elektrische Steuerung, die Lastaufnahmemittel und das Fahrwerk ab. Wir prüfen nach einem festen Schema. Zunächst steht die Sichtprüfung an: Fehlt ein Bauteil? Gibt es Ölverlust an der Hydraulik? Sind Warnhinweise lesbar? Danach folgt die Funktionsprüfung im betriebswarmen Zustand.
Unser Servicetechniker fährt die Bühne aus und kontrolliert die Endabschaltungen. Die Not-Halt-Kette muss unterbrechen. Die Lastmomentanzeige muss ansprechen. Geprüft wird auch der Scherenarm auf Risse und Verformung. Ist ein Scherenarm tauschen nötig, bereiten wir das vor. Jede Inspektion endet mit einer dokumentierten Beurteilung der Gesamtanlage nach DGUV.
Prüfung, Wartung und Instandsetzung in einem Durchgang
Eine reine Prüfung ohne Wartung lässt oft Fragen offen. Wir verbinden die UVV-Prüfung mit einer grundlegenden Inspektion. Finden wir Mängel, lässt sich eine kleine Instandsetzung oft direkt vor Ort erledigen. Braucht die Bühne ein Ersatzteil, greifen wir auf unser Lager zurück. Wir versorgen Marken verschiedenster Hersteller mit Originalersatzteilen.
Das spart Zeit. Ihr Gerät steht nicht wochenlang still. Geht es über den Filterwechsel hinaus, planen wir den Werkstattaufenthalt. Eine Generalüberholung ist dann der richtige Weg. Die Prüfung bleibt davon unberührt und wird nach Abschluss der Arbeiten finalisiert.
Was ein geprüftes Gerät über die reine Vorschrift hinaus leistet
Eine bestandene Prüfung bedeutet mehr als die Einhaltung einer Vorschrift. Sie ist der Nachweis, dass die Arbeitsbühne sicher funktioniert. Wer sein Gerät prüfen lässt, schützt die Mitarbeiter, die in der Bühne stehen. Ein Hubsteiger oder eine Teleskopbühne arbeitet in großen Höhen. Dort zählt die Sicherheit der Mechanik ohne Abstriche.
Die Dokumentation der Prüfung dient als Grundlage für die Betrachtung von Gebraucht-Geräten. Wer eine gebrauchte Arbeitsbühne kaufen will, sieht an den Prüfbberichten, wie das Gerät gehalten wurde. Fehlen die Nachweise, ist der Wert schwer zu schätzen. Wir empfehlen Mietkunden, die Miete nur bei nachgewiesener Prüfung zu nehmen.
Prüfbericht und Plakette als Nachweis für Vermietung und Betrieb
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht. Dieser weist alle geprüften Punkte aus. Die Bühne bekommt eine Plakette mit dem Datum der nächsten fälligen Prüfung. Wer selbst vermietet, braucht diesen Nachweis für seine Kunden. Wir stellen die Unterlagen in einer Form aus, die Sie sofort weiterreichen können.
Ungeprüfte Geräte zu vermieten ist nicht gestattet. Hier gibt es keinerlei Ausnahmen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten die UVV-Prüfung für Ihre Arbeitsbühne beauftragen oder haben Fragen zum Ablauf? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir klären, welche Geräte Sie haben und wann die Prüfung ansteht.

